Rechtsdokument
Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß Art. 28 DSGVO · Stand: Juni 2026
Gültig ab Pro-Tarif · Automatisch wirksam bei Vertragsschluss
Art. 28
DSGVO
konform
Wichtiger Hinweis zum Free-Tarif: Der kostenlose Tarif ist ausschließlich für technische Tests ohne personenbezogene Daten geeignet. Für den produktiven Einsatz mit Formulardaten echter Personen ist mindestens der Pro-Tarif erforderlich. Dieser AV-Vertrag gilt nicht für Free-Tarif-Nutzer.
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") wird mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs (Pro, Business oder Agentur) bei Formtresor automatisch wirksam – ohne gesonderte Unterschrift. Er ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung.
Inhaltsverzeichnis
  1. Vertragsparteien
  2. Gegenstand und Dauer
  3. Weisungsrecht
  4. Pflichten des Auftragsverarbeiters
  5. Pflichten des Verantwortlichen
  6. Subunternehmer
  7. Betroffenenrechte
  8. Technische und organisatorische Maßnahmen
  9. Rückgabe und Löschung
  10. Haftung
  11. Schlussbestimmungen

§ 1 Vertragsparteien

Auftragsverarbeiter

⚠ Vor Launch mit Ihren echten Daten ersetzen

[Vorname Nachname]

[Straße Nr.], [PLZ] [Stadt], Deutschland

E-Mail: datenschutz@formtresor.de

Web: https://formtresor.de

(nachfolgend „Auftragsverarbeiter")

Verantwortlicher

Der Kunde, der einen kostenpflichtigen Tarif (Pro, Business oder Agentur) bei Formtresor abgeschlossen hat und dabei seine Kontaktdaten angegeben hat.

(nachfolgend „Verantwortlicher")

§ 2 Gegenstand und Dauer

Gegenstand

Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen die im Rahmen des gewählten Tarifs vereinbarten Leistungen gemäß den AGB. Dabei verarbeitet der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen.

Art der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen

Besucher der Websites des Verantwortlichen, die Formulare ausfüllen (z.B. Interessenten, Kunden, Bewerber).

Kategorien personenbezogener Daten

Alle vom Verantwortlichen in seinen Formularen erhobenen Daten – typischerweise Name, E-Mail-Adresse, Nachricht, ggf. Telefonnummer. Der Auftragsverarbeiter hat keinen Einfluss auf die vom Verantwortlichen erhobenen Datenkategorien.

Dauer

Dieser AVV gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Er endet automatisch mit Kündigung des Tarifs.

§ 3 Weisungsrecht

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die initiale Weisung ergibt sich aus diesem Vertrag und den AGB.

Weisungen werden vom Verantwortlichen schriftlich erteilt (E-Mail genügt). Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn eine Weisung nach seiner Auffassung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt.

Ist der Auftragsverarbeiter nach EU- oder nationalem Recht zur Verarbeitung verpflichtet, teilt er dies dem Verantwortlichen vor der Verarbeitung mit, soweit nicht gesetzlich verboten.

§ 4 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

§ 5 Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche ist verpflichtet:

§ 6 Subunternehmer (Unterauftragsverarbeiter)

Der Auftragsverarbeiter setzt folgende Subunternehmer ein:

IONOS SE – Hosting und Serverinfrastruktur

Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland

Zweck: Betrieb der Server und Datenspeicherung in Deutschland

Der Verantwortliche erteilt hiermit seine allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung weiterer Subunternehmer. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen mindestens 14 Tage im Voraus per E-Mail, sodass der Verantwortliche Einwände erheben kann.

Subunternehmer werden durch vertragliche Regelungen gleichwertig zu diesem AVV verpflichtet.

§ 7 Betroffenenrechte

Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an den Auftragsverarbeiter (z.B. mit einer Auskunftsanfrage), leitet dieser die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit) soweit technisch möglich über das Dashboard oder auf Anfrage per E-Mail.

§ 8 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragsverarbeiter hat folgende Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO umgesetzt:

Maßnahme Umsetzung
Transportverschlüsselung TLS 1.3 auf allen Verbindungen (HTTPS)
Passwortsicherheit bcrypt (Kostenfaktor 12) – nie im Klartext
IP-Anonymisierung SHA-256-Hash – keine Klartext-IP-Speicherung
Authentifizierung JWT-Token mit 7 Tagen Gültigkeit
Zugriffskontrolle Jeder Nutzer sieht ausschließlich eigene Daten
Rate-Limiting Max. 30 Anfragen/Minute pro IP (Fail2Ban)
Firewall UFW Firewall, nur Ports 80/443/22 offen
Serverstandort Ausschließlich Deutschland (IONOS)
Automatische Löschung Nach Tarif-Speicherfrist (7–365 Tage)
Datensparsamkeit Nur vom Betreiber definierte Felder gespeichert
Backups Tägliche georedundante Backups in Deutschland
Incident Response Meldung bei Datenpanne innerhalb 72 Stunden

§ 9 Rückgabe und Löschung nach Vertragsende

Nach Kündigung des Vertrags werden alle personenbezogenen Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Auf Anfrage stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen vor der Löschung einen CSV-Export aller Formulardaten zur Verfügung.

Der Verantwortliche kann jederzeit über das Dashboard einen Export seiner Daten abrufen.

§ 10 Haftung

Verstößt der Auftragsverarbeiter gegen diesen AVV oder handelt er entgegen den Weisungen des Verantwortlichen, haftet er für den daraus entstandenen Schaden gemäß Art. 82 DSGVO.

Der Auftragsverarbeiter ist von der Haftung befreit, soweit er nachweist, dass er für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, nicht verantwortlich ist.

Im Übrigen gilt die Haftungsbeschränkung gemäß § 8 der AGB.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsverarbeiters, soweit gesetzlich zulässig.

Änderungen dieses AVV bedürfen der Textform. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten über Änderungen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Dieser AVV ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung zwischen den Parteien.

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Automatisch wirksam ab Pro-Tarif.
Dieser AVV wird mit Abschluss eines kostenpflichtigen Tarifs wirksam – ohne gesonderte Unterschrift, gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO (Textform genügt). Der Vertragsschluss per Webformular erfüllt diese Anforderung.